Liebigschule Frankfurt, Kollwitzstr. 3, 60488 Frankfurt, Tel.: 069 212 39479, Fax: 069 212 394 80, poststelle.liebigschule@stadt-frankfurt.de

Betriebspraktikum Klasse 10

Das Betriebspraktikum in der 10. Klasse hat eine Dauer von zwei Wochen und soll den Schülerinnen und Schülern einen ersten Einblick in die Arbeitswelt vermitteln. Die Vor- und Nachbereitung sowie die schulische Betreuung während des Praktikums erfolgt durch die jeweiligen Lehrkräfte im Fach Politik- und Wirtschaft.
 
 
Termine:
Für die 10. Klassen beginnt das 2-wöchige Betriebspraktikum traditionsgemäß in der dritten Woche nach den Weihnachtsferien:
 
Schuljahr 2024/25
27.01. bis zum 07.02.2025
 
Schuljahr 2025/26
26.01. bis zum 06.02.2026

Zitate und Eindrücke aus vergangenen Praktika:
- "Mechatronik - mehr als nur ein "dreckiger" Job?"
- "Ein gutes Praktikum ist...wenn Arbeit und Spaß zusammenkommen" Felix M.
- "My internship in Texas: an opportunity to collect international business experience" Denise M.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Muss ich mein Praktikum in Frankfurt machen oder kann ich auch im gesamten Rhein-Main Gebiet suchen?
    Das Praktikum muss in Frankfurt stattfinden, in Ausnahmefällen kann dies nach persönlicher Rücksprache mit dem Fachlehrer anders entschieden werden (z.B. bei einem Praktikum beim ZDF in Mainz).
  • Stellt die Liebigschule eine Datenbank von „bewährten“ Betrieben zur Verfügung, damit die Schülerinnen und Schüler ihre Praktikumsplätze leichter finden können? 
    Nein, die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz ist Teil der Erfahrung in der Berufs- und Studienorientierung. Schülerinnen und Schüler sollen hierbei möglichst eigenständig diese Erfahrungen sammeln.
  • Besucht mich mein Lehrer während des Praktikums?
    Ja.
  • Bekomme ich von der Schule eine Vorlage, die der Betrieb als Bescheinigung über das Praktikum ausfüllt? 
    Nein – die Erfahrung zeigt, dass viele Betriebe über eigene Vorlagen oder Praktikumsbescheinigungen verfügen, die dann den Praktikantinnen und Praktikanten ausgestellt werden. Falls dies nicht der Fall ist, ist es empfehlsam, dies beim Betrieb anzufordern. Diese Bescheinigung kann passenderweise im Europaschulportfolio aufbewahrt werden.
  • Wie viele Stunden darf ich während des Praktikums arbeiten?
    Betriebspraktika sind einem Ausbildungsverhältnis ähnlich. Die wöchentliche Arbeitszeit der Schülerinnen und Schüler beträgt 30 Stunden und liegt Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 Uhr bis. 18.00 Uhr. Die tägliche Arbeitszeit beträgt in der Regel 6 Stunden. Weitere Informationen sind dem Merkblatt für Eltern im jeweiligen Downloadbereich zu entnehmen.
  • Habe ich Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten während des Praktikums? 
    Ja, allerdings nur beim ersten Praktikum in der 10. Klasse. Die Kosten werden vom Schulträger getragen – siehe Formular im jeweiligen Downloadbereich
  • Wie ist der Versicherungsschutz während der Praktikumszeit geregelt? 
    Die Schülerinnen und Schüler, die an einem Betriebspraktikum teilnehmen, sind gesetzlich unfallversichert. Weiterführende Informationen sind dem Merkblatt für Eltern im jeweiligen Downloadbereich zu entnehmen.

 

Fragen zu internationalen Betriebspraktika

  • Kann ich auch mein Praktikum im Ausland absolvieren?
    Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Dies muss jedoch bei der Schulleitung beantragt und über den Fachlehrer / Tutor eingereicht werden. Aus dem Antrag muss begründet hervorgehen, warum das Praktikum im Ausland stattfinden soll, eine Bestätigung des dann betreuenden Betriebs und dass sowohl Unterkunft als auch Transfer sichergestellt sind. Eine Vorlage für einen Antrag findest Du im jeweiligen Downloadbereich.
  • Was muss ich tun, um am internationalen Betriebspraktikum teilzunehmen? 
    Hier ist Frau Bröker Ansprechpartnerin und wird die Informationen zu einem passenden Zeitpunkt kommunizieren.
  • Werden Reisekosten für Betriebspraktika im Ausland erstattet? 
    Nein, hier besteht kein Anspruch.
  • Wie ist der Versicherungsschutz bei einem internationalen Betriebspraktikum geregelt? 
    Der Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz ist in gleichem Maße wie bei einem in Hessen durchgeführten Praktikum gewährleistet, sodenn das Praktikum in einem EU-Land durchgeführt wird. Bei Ländern außerhalb der EU hat die BRD einzelne Abkommen über soziale Sicherheit, diese sind einzeln von den Praktikanten zu überprüfen. Falls dies der Fall ist, übernehmen die Träger der örtlichen Sozialversicherung Sachleistungen auf Kosten der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung.
    Der private Abschluss einer Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen.

 

 

 

Grußwort der Schulleitung

Offcanvas-Menu

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.