Informationen zu LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche) an der Liebigschule
Informationen zu LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche) an der Liebigschule
Stand: 03.3.2026
Grundlage: Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGestSchV) vom 19.8.2011, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 29.4.2014, §§ 7, 37 - 44. SchülerInnen mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben haben „Anspruch auf individuelle Förderung. [...] Die Schule ist verpflichtet, Fördermaßnahmen im Sinne [der Verordnung] durchzuführen" (§ 37). „Die Feststellung der besonderen Schwierigkeiten beim Lesen [und ] Rechtschreiben [...] gehört zu den Aufgaben der Schule." (§ 38)
An der Schule gibt es eine [...] Lehrkraft (Frau Geis) als Ansprechpartnerin (vgl. § 37).
- LRS ist ein Sammelbegriff für erhebliche und lang andauernde Auffälligkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens.
- Diese Schwierigkeiten sind unabhängig von den intellektuellen und kognitiven (geistigen) Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler.
- Zu Beginn der 5. Klasse werden alle Schülerinnen und Schüler der Liebigschule einem Test unterzogen (Münsteraner Rechtschreibanalyse), um herauszufinden, bei welchen Kindern LRS vorliegt oder welches Kind noch Förderung im Bereich DaZ (Deutsch als Zweitsprache) benö
- Die Deutschlehrerin/Der Deutschlehrer der jeweiligen Klasse übernimmt gemeinsam mit der LRS-Fachlehrkraft die Auswertung der Tests. Die Eltern erhalten im Anschluss ein Informationsschreiben, falls Förderbedarf besteht. Außerdem erhalten die betroffenen Kinder und ihre Eltern zeitnah einen Förderplan, der die Lernentwicklung sowie -ziele und Fördermaßnahmen dokumentiert.
- Bei festgestellter LRS ist es notwendig, dass die Schülerinnen und Schüler zusätzliche Rechtschreibübungen machen, um die Rechtschreibung zu verbessern. Diese Schülerinnen und Schüler können entweder an der Schule (Besuch des LRS-Kurses) oder privat gefördert werden.
- Diese zusätzliche Förderung ist Voraussetzung, um einen Nachteilsausgleich, Abweichungen von einer Leistungsfeststellung oder Abweichungen von den der Leistungsbewertung beanspruchen zu können
- Beispiele für Nachteilsausgleich sind: längere Bearbeitungszeit, spezifisch gestaltete Arbeitsblätter (z.B. größere Schrift); etc. (Kein Vermerk im Zeugnis!)
- Beispiel für eine Abweichung der Leistungsfestellung ist: mündliche statt schriftliche Arbeit, wenn die Rechtschreibleistung kein Prüfungsgegenstand (Kein Vermerk im Zeugnis!)
- Beispiele für Abweichungen der Leistungsbewertung sind: Verwendung eines Wörterbuches; stärkere Gewichtung der mündlichen Mitarbeit; Nachkorrektur mit spezifischen Hilfen (z.B. Markieren der Fehler); zeitweiser Verzicht einer Bewertung der Rechtschreibleistung; etc. (Vermerk im Zeugnis und den Arbeiten!)
- Die Klassenkonferenz entscheidet nach einem Gespräch mit den Eltern über Dauer und Gewährung eines Nachteilsausgleiches bzw. einer Abweichungen der Leistungsfestellung/-bewertung.
- Die Eltern können auch einen Antrag auf Nachteilsausgleich bzw. einer Abweichungen der Leistungsfestellung/-bewertung an die Schule stellen, über den dann die Klassenkonferenz entscheidet (vgl. § 42).
- Das Jugendamt unterstützt finanziell die private LRS-Fö In diesem Fall bitte Kontakt mit der Deutsch- bzw. Klassenlehrerin/dem Deutsch- bzw. Klassenlehrer aufnehmen.
- Am Ende der 5. Klasse erfolgt ein erneuter Test, um den Lernfortschritt zu ermitteln.
Alle Maßnahmen – Nachteilsausgleich und Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfestellung/-bewertung – sind dazu gedacht, dass die Schülerinnen und Schüler, bei denen LRS festgestellt wurde, ihre Schwierigkeiten in der Rechtschreibung beheben können und dabei nicht durch schlechte Noten diesem Bereich frustriert werden.
- Falls keine LRS festgestellt wurde, aber dennoch Förderbedarf besteht, gibt es weitere Möglichkeiten, die Rechtschreibleistungen zu verbessern: z.B. der Besuch der Deutsch-Werkstatt, der Besuch unserer Schulbibliothek und natürlich regelmäßiges Lesen.