Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie hatten viele Schülerinnen und Schüler der Q1 Probleme, einen Praktikumsplatz zu finden. So auch meine Klassenkameraden Kenan, Demian und auch ich. Doch gerade als wir uns auf das berufsorientierte Ersatzprogramm eingestellt haben, hat uns unser Tutor Herr Birkenfeld einen besseren Vorschlag gemacht: Ein Praktikum an der Liebigschule!
Betriebspraktikum Q-Phase
Das Betriebspraktikum in der Q-Phase hat eine Dauer von zwei Wochen und soll den Schülerinnen und Schülern einen konkreten Einblick in die Arbeitswelt vermitteln und sie bei der späteren Entscheidung zur Studien- oder Ausbildung unterstützen. Die Vor- und Nachbereitung sowie die schulische Betreuung während des Praktikums erfolgt durch die jeweiligen Tutoren.
Termine:
Für die Q-Phase beginnt das zweiwöchige Betriebspraktikum traditionsgemäß in der dritten Woche nach den Weihnachtsferien:
Schuljahr 2024/25
27.01. bis zum 07.02.2025
Schuljahr 2025/26
26.01. bis zum 06.02.2026
26.01. bis zum 06.02.2026
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
- Muss ich mein Praktikum in Frankfurt machen oder kann ich auch im gesamten Rhein-Main Gebiet suchen?
Das Praktikum muss in Frankfurt stattfinden, in Ausnahmefällen kann dies nach persönlicher Rücksprache mit dem Fachlehrer anders entschieden werden (z.B. bei einem Praktikum beim ZDF in Mainz). - Stellt die Liebigschule eine Datenbank von „bewährten“ Betrieben zur Verfügung, damit die Schülerinnen und Schüler ihre Praktikumsplätze leichter finden können?
Nein, die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz ist Teil der Erfahrung in der Berufs- und Studienorientierung. Schülerinnen und Schüler sollen hierbei möglichst eigenständig diese Erfahrungen sammeln.
- Besucht mich mein Lehrer während des Praktikums?
Ja. - Bekomme ich von der Schule eine Vorlage, die der Betrieb als Bescheinigung über das Praktikum ausfüllt?
Nein – die Erfahrung zeigt, dass viele Betriebe über eigene Vorlagen oder Praktikumsbescheinigungen verfügen, die dann den Praktikantinnen und Praktikanten ausgestellt werden. Falls dies nicht der Fall ist, ist es empfehlsam, dies beim Betrieb anzufordern. Diese Bescheinigung kann passenderweise im Europaschulportfolio aufbewahrt werden. - Wie viele Stunden darf ich während des Praktikums arbeiten?
Betriebspraktika sind einem Ausbildungsverhältnis ähnlich. Die wöchentliche Arbeitszeit der Schülerinnen und Schüler beträgt 30 Stunden und liegt Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 Uhr bis. 18.00 Uhr. Die tägliche Arbeitszeit beträgt in der Regel 6 Stunden. Weitere Informationen sind dem Merkblatt für Eltern im jeweiligen Downloadbereich zu entnehmen. - Habe ich Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten während des Praktikums?
Nein, ein Anspruch auf Kostenübernahme durch den Schulträger besteht nur beim ersten Praktikum in der 10. Klasse.
- Wie ist der Versicherungsschutz während der Praktikumszeit geregelt?
Die Schülerinnen und Schüler, die an einem Betriebspraktikum teilnehmen, sind gesetzlich unfallversichert. Weiterführende Informationen sind dem Merkblatt für Eltern im jeweiligen Downloadbereich zu entnehmen.
Fragen zu internationalen Betriebspraktika
- Kann ich auch mein Praktikum im Ausland absolvieren?
Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Dies muss jedoch bei der Schulleitung beantragt und über den Fachlehrer / Tutor eingereicht werden. Aus dem Antrag muss begründet hervorgehen, warum das Praktikum im Ausland stattfinden soll, eine Bestätigung des dann betreuenden Betriebs und dass sowohl Unterkunft als auch Transfer sichergestellt sind. Eine Vorlage für einen Antrag findest Du im jeweiligen Downloadbereich. - Was muss ich tun, um am internationalen Betriebspraktikum teilzunehmen?
Hier ist Frau Bröker Ansprechpartnerin und wird die Informationen zu einem passenden Zeitpunkt kommunizieren. - Werden Reisekosten für Betriebspraktika im Ausland erstattet?
Nein, hier besteht kein Anspruch. - Wie ist der Versicherungsschutz bei einem internationalen Betriebspraktikum geregelt?
Der Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz ist in gleichem Maße wie bei einem in Hessen durchgeführten Praktikum gewährleistet, sodenn das Praktikum in einem EU-Land durchgeführt wird. Bei Ländern außerhalb der EU hat die BRD einzelne Abkommen über soziale Sicherheit, diese sind einzeln von den Praktikanten zu überprüfen. Falls dies der Fall ist, übernehmen die Träger der örtlichen Sozialversicherung Sachleistungen auf Kosten der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung.
Der private Abschluss einer Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen.