Präambel
Die Liebigschule verpflichtet sich, bei der Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler Grundsätze für eine nachhaltige Entwicklung zu beherzigen mit dem Ziel, schonend mit unserer Umwelt umzugehen. Dabei sollen Elemente des Umweltschutzes sowohl in den Unterricht integriert als auch bei der Gestaltung und Organisation der Schule berücksichtigt werden, so dass über die gesetzlichen Vorgaben hinaus die Umweltsituation kontinuierlich verbessert wird. Der Einsatz der best verfügbaren Technik und Praktiken wird angestrebt.
Folgende Leitlinien sollen gelten:
Für den Unterricht und andere Lernsituationen
Für die Gestaltung und Organisation der Schule
Alle am Schulleben Beteiligten versuchen so zu handeln, dass die Nutzung der Umwelt nicht deren Regenerationsfähigkeit übersteigt.
Die Liebigschule verpflichtet sich, bei der Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler Grundsätze für eine nachhaltige Entwicklung zu beherzigen mit dem Ziel, schonend mit unserer Umwelt umzugehen. Dabei sollen Elemente des Umweltschutzes sowohl in den Unterricht integriert als auch bei der Gestaltung und Organisation der Schule berücksichtigt werden, so dass über die gesetzlichen Vorgaben hinaus die Umweltsituation kontinuierlich verbessert wird. Der Einsatz der best verfügbaren Technik und Praktiken wird angestrebt.
Folgende Leitlinien sollen gelten:
Für den Unterricht und andere Lernsituationen
- Themen des Umweltschutzes und nachhaltigen Wirtschaftens sind Bestandteile des Unterrichts und anderer schulischer Lernveranstaltungen.
- Bei Schülerinnen und Schüler soll ein Problembewusstsein für Fragen des Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung geweckt und gefördert werden. Die Lernenden sollen zu eigenständigen Beurteilungen und Entscheidungen im Rahmen dieser Thematik befähigt werden.
- Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, die Folgen eigenen Handelns für kommende Generationen mit in ihre Entscheidungen einzubeziehen.
- Fächerübergreifende, projektorientierte und vernetzte Konzepte sind dabei vermehrt anzuwenden.
- Die Lehrerfortbildung zur nachhaltigen Entwicklung wird gefördert.
Für die Gestaltung und Organisation der Schule
Alle am Schulleben Beteiligten versuchen so zu handeln, dass die Nutzung der Umwelt nicht deren Regenerationsfähigkeit übersteigt.
- Alle verpflichten sich zum sparsamen Umgang mit elektrischer und Heizenergie; umweltschonende Energiebereitstellung soll ausgebaut werden.
- Alle vermeiden unnötigen Abfall und verpflichten sich zur Mülltrennung, um wiederverwertbare Materialien für eine weitere Nutzung zu erhalten.
- Unterrichtsräume und Gebäude sollen bei der Nutzung von allen pfleglich behandelt werden; natürliche Areale und angelegte Außenanlagen sollen erhalten bleiben.
- Alle bemühen sich um einen sparsamen Trinkwasserverbrauch und um eine geringe Belastung des Abwassers.
- Die Schule bemüht sich um Angebote gesunder Nahrungsmittel, möglichst auch aus ökologisch vertretbarer Herstellung.
- Gesundheitsgefährdungen im Schulleben sollen vermindert werden.
- Bei der Nutzung von Verkehrmitteln sollen sich alle umweltbewusst verhalten und nach Möglichkeit Fahrrad fahren, den ÖPNV nutzen, zu Fuß gehen oder Fahrgemeinschaften bilden.
- Im gesamten Schulgelände sollen möglichst wenige Schadstoffe eingesetzt werden.
- Bei der Schulleitung und allen Funktionsträgern der Schule müssen die Verantwortlichkeiten eindeutig und für alle transparent geregelt sein und alle Abläufe klar strukturiert werden.
- Bei der schulinternen Kommunikation müssen die Informationswege so gestaltet werden, dass der Informationsfluss und die Verständigung zwischen allen Beteiligten gewährleistet sind.